Soziales & Recht

Soziales & Recht bei Parkinson

 

Gemeinsam stark – gut informiert durch den Alltag“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Welche Hilfen Ihnen zustehen können:

Eine Parkinson-Erkrankung bringt oft nicht nur gesundheitliche Herausforderungen mit sich, sondern auch zusätzliche Kosten und einen höheren Unterstützungsbedarf im Alltag. Viele Betroffene nutzen die ihnen zustehenden Leistungen jedoch nicht – häufig, weil sie diese nicht kennen oder den Antrag scheuen. Dabei können bereits ein Schwerbehindertenausweis oder ein Pflegegrad den Alltag spürbar erleichtern.

 

1. Der Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis ist kein Zeichen dafür, „schwer krank“ zu sein. Er soll Menschen mit einer dauerhaften gesundheitlichen Einschränkung helfen, Nachteile im Alltag auszugleichen.

 

Der Grad der Behinderung (GdB)

Das zuständige Versorgungsamt bewertet die gesundheitlichen Einschränkungen mit einem Grad der Behinderung (GdB). Dieser wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgelegt.

  • Ab GdB 50 gilt man als schwerbehindert und erhält einen Schwerbehindertenausweis.
  • Bei Parkinson liegt der GdB – je nach Ausprägung der Beschwerden – häufig zwischen 30 und 70. Bei schweren Verläufen kann er auch höher sein.

Wichtige Merkzeichen

Zusätzlich können Merkzeichen eingetragen werden. Sie eröffnen weitere Nachteilsausgleiche.

G – Gehbehinderung

  • Ermäßigungen im öffentlichen Nahverkehr oder bei der Kraftfahrzeugsteuer.

aG – Außergewöhnliche Gehbehinderung

  • Berechtigung zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen.

B – Begleitperson

  • Eine Begleitperson kann im öffentlichen Nahverkehr häufig kostenlos mitfahren.

H – Hilflosigkeit

  • Für Menschen, die dauerhaft auf umfangreiche Hilfe angewiesen sind. Dieses Merkzeichen kann weitere steuerliche Vergünstigungen ermöglichen.

Tipp für den Antrag

Beschreiben Sie möglichst genau, welche Einschränkungen Sie im Alltag haben. Beispiele sind:

  • Schwierigkeiten beim Gehen
  • Probleme beim Anziehen oder Knöpfe schließen
  • eingeschränktes Schreiben
  • verlangsamte Bewegungen
  • häufige Stürze oder Gleichgewichtsprobleme

Legen Sie aktuelle Arztberichte und Befunde bei. Sie erleichtern die Beurteilung Ihres Antrags.

 

2. Der Pflegegrad

Ein Pflegegrad bedeutet nicht, dass jemand bettlägerig sein muss. Entscheidend ist, wie stark Sie im Alltag auf Unterstützung angewiesen sind.

Die Pflegekasse unterscheidet Pflegegrade 1 bis 5.
 

Welche Leistungen gibt es?

 

Pflegegrad 1

Bereits ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag. Dieser kann beispielsweise für:

  • Haushaltshilfen
  • Betreuungsangebote
  • Einkaufs- oder Alltagsbegleitung

genutzt werden.

 

Ab Pflegegrad 2

Je nach persönlicher Situation bestehen Ansprüche auf:

  • Pflegegeld (wenn Angehörige die Pflege übernehmen)
  • Pflegesachleistungen (wenn ein Pflegedienst unterstützt)
  • weitere Leistungen der Pflegeversicherung.

Der Begutachtungstermin

Über den Pflegegrad entscheidet der Medizinische Dienst (MD).

Gerade bei Parkinson gibt es dabei eine Besonderheit: Viele Betroffene erleben gute und schlechte Phasen. Findet der Hausbesuch während einer guten Phase statt, können die tatsächlichen Einschränkungen leicht unterschätzt werden.

 

Unser Tipp:

Führen Sie vor dem Begutachtungstermin etwa zwei Wochen lang ein kleines Tagebuch.

Notieren Sie beispielsweise:

  • Zeiten mit starker Bewegungsarmut („Off-Phasen“)
  • Probleme beim Gehen
  • Hilfe beim Anziehen oder Waschen
  • Stürze oder Unsicherheiten
  • Schwierigkeiten beim Essen oder Schreiben

So erhält die Gutachterin oder der Gutachter ein vollständigeres Bild Ihres Alltags.

 

3. Finanzielle Entlastungen

Je nach persönlicher Situation können weitere Unterstützungen in Anspruch genommen werden.

 

Steuerliche Vorteile

Je nach Grad der Behinderung kann ein Behinderten-Pauschbetrag die Einkommensteuer senken. Auch pflegende Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vergünstigungen erhalten.

 

Hilfsmittel und Wohnraumanpassung

Wer einen Pflegegrad hat, kann Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes erhalten.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Haltegriffe
  • eine bodengleiche Dusche
  • Türverbreiterungen
  • Treppenlifte

Welche Leistungen möglich sind, hängt von der persönlichen Situation und den gesetzlichen Regelungen ab.

 

Entlastung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige brauchen ebenfalls Zeit zur Erholung.

Dafür stehen – je nach Anspruch – Leistungen für eine Ersatzpflege oder eine vorübergehende Betreuung zur Verfügung, wenn die Pflegeperson Urlaub macht oder krank wird.

 

Wenn ein Antrag abgelehnt wird

Lassen Sie sich von einer Ablehnung nicht entmutigen. Viele Entscheidungen werden nach einem gut begründeten Widerspruch noch einmal überprüft und anschließend geändert.

Achten Sie deshalb unbedingt auf die Widerspruchsfrist, die in der Regel einen Monat beträgt. Auch Sozialverbände, Pflegestützpunkte oder Patientenberatungen können Sie beim Widerspruch unterstützen.

 

Das Wichtigste auf einen Blick

✓ Ein Schwerbehindertenausweis kann viele Nachteilsausgleiche ermöglichen.

✓ Ein Pflegegrad richtet sich nach dem Unterstützungsbedarf im Alltag – nicht nach der Diagnose allein.

✓ Schildern Sie Ihre tatsächlichen Einschränkungen möglichst genau und legen Sie aktuelle Arztberichte bei.

✓ Führen Sie vor der Begutachtung für den Pflegegrad ein Tagebuch über Ihre Beschwerden.

✓ Legen Sie bei einer Ablehnung – wenn Sie die Entscheidung für falsch halten – rechtzeitig Widerspruch ein.

Hinweis: Gesetzliche Regelungen sowie Geldbeträge können sich ändern. Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, dem Versorgungsamt oder einer Beratungsstelle über die aktuell geltenden Bestimmungen.

 

 

*** Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt. ***

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